Auf Grundlage der Europäischen Richtlinie für Energieeffizienz und des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG 2020) besteht gegenüber Käufern und Mietern eine Vorlagepflicht des Energieausweises für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis stuft das Gebäude nach seinem Energiebedarf oder Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparent und
bietet somit dem Käufer und Mieter eine einfache Vergleichbarkeit. Der Inhalt des Energieausweises ist bundesweit einheitlich gestaltet. Beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) wird der
Energieausweis registriert und kann behördlich kontrolliert werden.
Unter bestimmten Bedingungen nach den Regelungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG 2020) gibt es die Varianten der Ausstellung als Verbrauchsausweis bzw. als
Bedarfsausweis. Wie beraten Sie gerne!
bei vollständigen Unterlagen und Angaben zum Gebäude:
bei vollständigen Unterlagen über das Bestandsgebäude:
15 € + MwSt.