Energieausweise
Gemäß Europäischer Richtlinie ist der Energieausweis seit 01.01.2009 Pflicht für alle Wohngebäude, seit 01.07.2009 auch für alle Nichtwohngebäude.
Bei Neukauf und Neuvermietung ist dem Interessenten
der Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis informiert Besitzer, Käufer und Mieter objektiv,
zeigt Energiesparpotenziale auf und ermöglicht es,
den Energiebedarf von Häusern unkompliziert zu vergleichen.
Der Inhalt ist bundesweit einheitlich mit vorgegebener
Berechnung und Formularen.
Unter bestimmten Bedingungen nach den Regelungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 gibt es die Varianten der
Ausstellung als Verbrauchsausweis bzw. als Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis
- zulässig für alle Wohngebäude mit Bauantrag ab 01.11.1977,
für ältere Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
sowie für alle Nichtwohngebäude - Berechnung nach tatsächlichem Energieverbrauch von 3 aufeinanderfolgenden Jahren, dadurch Abhängigkeit vom Nutzerverhalten
- alle Angaben und Daten werden ausschließlich vom Eigentümer in einem Antragsformular zusammengestellt
- Gültigkeit 10 Jahre
Kosten für einen Verbrauchsausweis
bei vollständigen Unterlagen über das Bestandsgebäude:
| für Wohngebäude | 65 € zzgl. Mwst. |
| für Nichtwohngebäude | 85 € zzgl. Mwst. |
Bedarfsausweis
- Pflicht für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
- Vor-Ort-Termin, Aufnahme der bautechnischen, bauphysikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten
- Berechnung der Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
- Ermittlung des Energiebedarfs, unabhängig von Nutzerverhalten, Standort und Klima
- Berechnung von Einsparpotenzialen zweier Modernisierungsempfehlungen
- Gültigkeit 10 Jahre
Kosten für einen Bedarfsausweis
bei vollständigen Unterlagen über das Bestandsgebäude:
| Ein- und Zweifamilienhaus | 390 € zzgl. Mwst. |
| Mehrfamilienhaus bis 6 WE | 520 € zzgl. Mwst. |
| Mehrfamilienhaus bis 15 WE | 690 € zzgl. Mwst. |
| Mehrfamilienhaus ab 16 WE | Preis auf Anfrage |




